Wegrationalisierung von Arztpraxen stoppen

 

Dr. Dieter Baumgärtner bei der Antragsbegründung

Dr. Dieter Baumgärtner bei der Antragsbegründun

Der Landesparteitag der FDP am 5. Januar 2015 in Stuttgart beschließt den vom Kreisverband Ludwigsburg eingebrachten Antrag. Auf Initiative von Dr. Dieter Baumgärtner aus Bietigheim-Bissingen war es kurzfristig zu diesem Antrag gekommen – ihm gebührt großer Dank für sein Engagement.

 

 

Nachfolgend der vollständige Antragstext:

Wegrationalisierung von Arztpraxen stoppen – Den vom Bundeskabinett am 17.12.2014 verabschiedeten Regierungs­entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG = Gesetzliche Kranken­versicherung-Versorgungsstärkungsgesetz), hier zum § 103 SGB V (Zwangsaufkauf von Arztpraxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer)

 

Antrag:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Änderung des § 103 SGB V zum zwangsweisen Aufkauf von Arztpraxen ist strikt abzulehnen und soll schon vor der Einbringung in den Bundestag zurückgenommen werden.

Begründung:

Das Bundeskabinett hat am17.12.2014 dem Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz zugestimmt und ihn verabschiedet. Vieles ist abgearbeitet worden,durchaus auch mit guten Ansätzen und Verbesserungen, insbesondere für dieAllgemeinärzte.

Völliges Unverständnis bis hin zur Fassungslosigkeithatjedoch bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer und bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigungdie Verpflichtung zum Zwangsaufkauf von Arztpraxen in sogenannten überversorgten Gebieten hervorgerufen. Bei Rente, Tod oder Krankheit des Praxisinhabers muss die KV bei 110% „Überversorgung“ den Arztsitz aufkaufen, sofern nicht „besondere Versorgungsgründe“ entgegenstehen, die nicht definiert sind (juristische Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert). Bisher KONNTEN Praxen aufgekauft werden, jetzt SOLLEN sie gekauft werden.
Zahlengrundlage des Versorgungsgrades ist die Bedarfsplanung von 1993, die im Wesentlichen, mit einigen Anpassungen, lediglich linear fortgeschrieben wurde.
In Baden-Württemberg müssten bei Einhaltung der 110%-Grenze nach Angaben der KV Baden-Württemberg etwa 2500 Facharztpraxen und 230 hausärztliche Praxen schließen. Dies entspricht 12 Millionen Behandlungsscheinen bei einem oder mehreren Terminen im Jahr. Konsequenzwären künftig noch längere Wartezeiten für die Patienten auf einen Arzttermin.

Bundesweit, also in ganz Deutschland, würden 25 000 Arztpraxen wegrationalisiert.

Auf der anderen Seite sollen die KVen Terminvergabestellen einrichten für den Fall, dass Patienten nicht innerhalb von 4 Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen. Die Patienten müssen dann von der KV zur Behandlung an die Krankenhäuser verwiesen werden, die darauf weder personell noch von der finanziellen Ausstattung her eingerichtet sind. Von einer freien Arztwahl für den Patienten kannso sicher keine Rede mehr sein. Die Patientenbehandlung würde in hohem Maße durch in der Ausbildung befindliche Assistenzärzte/-innen erfolgen, sofern solche überhaupt vorhanden sind.

Damit das Ganze nicht zu theoretisch wird, zur Erhellung ein Beispiel (von vielen):
Im Planungsbereich Stuttgart/Böblingen/Sindelfingen müssten nach der neuen Regelung folgende Praxen aufgekauft werden (Zahlen der KV BaWü):3 Hausärzte, 18 Anästhesisten, 82 Internisten, 15 Radiologen, 10 Augenärzte, 45 Chirurgen, 16 Gynäkologen, 7 HNO-Ärzte, 6 Hautärzte, 37 Kinderärzte, 16 Nervenärzte, 22 Orthopäden und 10 Urologen.

In dertäglich gelebten Realität von Ärzten/-innen versorgen Facharztpraxen in dichter besiedelten Gebietenschon immer den ländlichen Raum mit. Eine Facharztpraxis rechnet sich auf dem platten Land eher nicht, in der Stadt schon.
Die nachkommende Ärztegenerationwird mit den Füßen abstimmen, indem sie nicht aufs Land geht, sondern mehrheitlich eher im Krankenhaus bleibt bzw. sich gar nicht erst niederlässt. Als Folgemüssten in den Krankenhäusern teure Behandlungsstrukturen aufgebaut werden, die vom Beitragszahler oder Steuerzahler erst noch zu finanzieren wären.

Den Regierungsentwurf kann man in den genannten Punkten nur als völligverfehlt bezeichnen. Wenn beklagt wird, dass Patienten zu lange auf einen Arzttermin warten müssen, macht es keinen Sinn, bei gleichzeitig drohendem Ärztemangel, auch noch Arztpraxen zu schließen!
Der Zwangsaufkauf von Arztpraxen passt nicht zu einem Staatswesen mit sozialer Marktwirtschaft, sondern ist eher ein Zeichen von Staatsdirigismus und Planwirtschaft.

23.12.2014

Dr.med.Dieter Baumgärtner

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