FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg trifft in Berlin kommunale Spitzenverbände

Die FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag hat in Berlin mit den kommunalen Spitzenverbänden in Baden-Württemberg über die Gemeindefinanzreform und die Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gesprochen.
Teilgenommen haben Stefan Gläser für den Städtetag, Eberhard Trumpp für den Landkreistag, Dr. Christian O. Steeger für den Gemeindetag Baden-Württemberg und alle Mitglieder der FDP-Landesgruppe.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landesgruppe Harald Leibrecht MdB erklärt:
Alle Mitglieder der Landesgruppe und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg waren sich einig, dass die Festschreibung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, soll auch zahlen“) im Grundgesetz die Voraussetzung für die Reformen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sein muss, aber auch für alle anderen Politikfelder. Wenn der Bund den Kommunen Aufgaben überträgt, muss er auch für die zusätzliche finanzielle Belastung aufkommen.

Wir von der FDP konnten uns in der in der Bundestagsdebatte zur Gemeindefinanzreform mit dieser Forderung nicht durchsetzen. Sowohl Rot-Grün als auch die Union lehnten die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz ab. Das ist ein Skandal vor dem Hintergrund, dass alle Parteien dies gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden zuvor gefordert hatten. Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gemeindefinanzreformpapier gibt es nur Verlierer.

Städte und Gemeinden haben nach wie vor keine verlässlichen Einnahmen. Unternehmen werden in ihrem Vermögen besteuert. Freiberuflern wird mit zusätzlicher Bürokratie die Gewerbesteuer aufgebürdet und den Bürgern die Hoffnung auf ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuersystem genommen.

Eine langfristige Stabilisierung der Gemeindefinanzen ist nach meiner Ansicht nur durch den Ersatz der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer zu erreichen. Die FDP will dafür den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer deutlich erhöhen und den Städten und Gemeinden ein Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftssteuer gewähren. Sie lehnt bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Trägerschaft durch die Bundesanstalt für Arbeit ab. Nur die Kommunen sind in der Lage, den betroffenen Personenkreis umfassend zu betreuen und zu beraten. Sie sind vieler näher am Bürger als eine Bundesbehörde.

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