Kreisausschuss der FDP zum Wohnungsbau

Rückkehr zur Marktwirtschaft auch im Wohnungsbau gefordert

Symbolbild: Pixabay

Der Kreisausschuss der FDP, das politische Gremium zwischen den Mitgliederversammlungen, hat sich jetzt mit der kommunalen Wohnungsbaupolitik im Landkreis beschäftigt und sich insbesondere mit der Situation in Ludwigsburg beschäftigt. Während die Bietigheimer Wohnbau für ihre Aktivitäten auf dem Wohnungsmarkt rechtlich einen gewissen Bestandsschutz genieße, da die Gesellschaft schon vor der Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts auf dem Markt aktiv war, ist die Ausweitung der Aktivitäten der WBL in Ludwigsburg ein neues Phänomen, das die Freien Demokraten kritisch betrachten. Das Gemeindewirtschaftsrecht in Baden-Württemberg hat ausdrücklich das Ziel, einer übermäßigen Ausweitung erwerbswirtschaftlicher Betätigungen der Gemeinden entgegenzuwirken und die Privatwirtschaft vor kommunaler Konkurrenzbeschäftigung zu schützen. „Daher begrüßen wir, dass drei Ludwigsburger Bauträger nun eine gerichtliche Klärung herbeiführen wollen, ob die städtische Wohnbautätigkeit zulasten Privater zu weit geht“, sagt Stefanie Knecht, die Bundestagskandidatin und stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP aus Ludwigsburg. Dass Wohngebiete nur bei komplettem Ankauf durch die Stadt entwickelt werden, könne nicht der einzige Weg sein. Umlegungsverfahren unter Einschluss Privater müssen nach Auffassung der FDP möglich sein.

Die Freien Demokraten begrüßen, dass in Ludwigsburg mit dem so genannten „Fair Wohnen“-Modell einkommensabhängige Mieten in einem kleinen Teil städtischer Wohnungen angeboten werden. Die Förderung von Mietern (Subjektförderung) sei zweifelsohne besser als die Förderung von Wohnungen (Objektförderung), weil sie an veränderte Einkommen angepasst werden könne und das Problem der Fehlbelegung nicht entstehe. Jedoch funktioniere dieses Ludwigsburger Modell lediglich, weil Neubaugebiete nur angegangen würden, wenn die Flächen ganz in Besitz der Stadt seien und 30 Prozent von der WBL entwickelt werden. Mit diesem riesigen Stück vom Kuchen streicht die kommunale Gesellschaft die Gewinne zu Lasten Privater ein und kann gleichzeitig geringe Quersubventionierungen für das „Fair Wohnen“-Modell vornehmen. Für die FDP ist die Förderung der Eigentumsbildung weiterhin jeder Mietsubventionierung vorzuziehen, weil Wohneigentum die beste Altersvorsorge sei.

Für die Freien Demokraten ist der Wohnungsmarkt im Landkreis Ludwigsburg durch ein zu geringes Angebot gekennzeichnet. Durch Auflagen und überhöhte Standards von Bund und Land sei das Bauen in den letzten 15 Jahren um ca. 30% teurer geworden, schon allein die Energievorschriften führten auf die Miete umgelegt zu einer Steigerung um 2,80 € je qm. Weiterhin behinderten Restriktionen von Kommune und Region in der Vergangenheit das Bauen. „Nun haben wir einen gewaltigen Nachholbedarf, bei dem wir die privaten Bauträger dringend brauchen. Die Konfrontation in Ludwigsburg ist bedauerlich und eine gerichtliche Klärung mit Signalwirkung für andere Kommunen sei richtig, meint Stefanie Knecht.

Für die Freien Demokraten ergibt sich zwingend, dass beim derzeitigen Wohnungsmarkt kurzfristig mehr Bauland bereitgestellt werden muss, Bund und Land Wohneigentum stärker fördern müssen z.B. durch die Freistellung von der Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb einer Immobilie, für eine Entlastung bei den preistreibenden Bauvorschriften gesorgt werden muss und die Kommunen mehr Sozialwohnungen zur Verfügung stellen müssen, wobei dies durch eine Subjektförderung erfolgen sollte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.Erforderliche Felder sind mit * markiert